Gemeinderatssitzung vom 20.02.2019

Veröffentlicht: 28.02.2019 00:08 Uhr

Bericht aus der Gemeinderatsitzung vom 20.02.2019

Pt. 1 : Festplatz – Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen

Da sich der Schotterrasen auf dem 1995 angelegten Parkplatz/Festplatz nicht richtig entwickelte und die Oberfläche öfters nachgesplittet werden musste, wurde 2017 beschlossen, diesen Platz mit einer Tragdeckschicht zu versehen. Vorgesehen war am östlichen Rand von dieser Fläche Entwässerungsmaßnahmen zur Ableitung des Oberflächenwassers durchzuführen. Dabei zeigte sich, dass der Unterbau eine ca. 20 cm starke Humus-Schotter-Gemisch-Schicht enthält und nach einem Plattendruckversuch die ausführende Fa. Müller die Auffassung vertritt, dass dieser Unterbau nicht frostbeständig ist und somit die Gefahr besteht, dass sich Risse in der Tragdeckschicht bilden können. Dem Ingenieurbüro wurden bei Planungsbeginn die Bauakten 1995 übergeben.

Nach Prüfung mit Experten vertritt nun Ohnmacht Ingenieure die Auffassung, dass ein Austausch der Humus-Schotter-Schicht und Ersatz durch frostbeständiges Material aus Langzeitqualitätsgründen zweckmäßig ist. Diese Variante kostet rd. 18.300 € netto. Eine Bodenverbesserung von dieser Schicht mit Novacrete dürfte ca. 22.200 € kosten und scheidet somit aus, da bei dieser Alternative auch die Frostbeständigkeit nicht ganz gewährleistet ist.

Beim Ersatz der Humus-Schotter-Schicht durch Frostschutzmaterial wurde von der Fa. Müller aufgezeigt, dass zu vertretbaren Kosten dieses Material im Zuge der Rückfahrt bei der Anlieferung von frostbeständigem Schottermaterial entsorgt werden kann.

Vom Gemeinderat wurde beschlossen, den Bodenaustausch vorzunehmen, wobei der Einbau von Frostschutzmaterial auf die notwendige Menge zu begrenzen ist. Wichtig ist, dass die Fa. Müller die Gewährleistung für die Tragdeckschicht übernimmt.

Pt. 2 : Bericht Verbandsversammlung Zweckverband Hochwasserschutz Schlichem

Am 28.01.2019 fand nach der Gründungsversammlung am 03.12.2018 die erste Verbandsversammlung des Zweckverbands Hochwasserschutz Schlichem in Ratshausen statt. Zum Vorsitzenden von diesem Zweckverband wurde Bürgermeister Scholz von Dietingen gewählt und zum stellv. Vorsitzenden Bürgermeister Lebherz, Ratshausen. Die Wahl für die Funktion der Geschäftsführerin fiel auf Dorothee Neher.

Eine Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wurde erlassen, wobei man sich bei den Entschädigungssätzen an andere Verbände orientierte.

Vorgesehen ist das Ing.-büro Heberle, Rottenburg, mit den Ingenieurleistungen zu beauftragen. Dieses Büro hat die Gemeinden bei der Verbandsgründung und vorher schon fachlich begleitet.

Beschlossen wurde die Fa. Online Marketing Ettwein mit der Erstellung einer Webseite zu beauftragen.

Ausgaben, welche derzeit anfallen, werden über die Gemeinde Dietingen vorgestreckt, da der Verband noch über keinen Haushalt verfügt. Beschlossen wurde, dem Vorsitzenden ein Budget von 5.000 € zur Verfügung zu stellen, um erste Anschaffungen (Büroausstattung, etc.) zu tätigen.

Pt. 3 : Jagdgenossenschaft Zimmern unter der Burg – Eventuelle Annahme bei Beschluss der Jagdgenossenschaft zur Übernahme der Verwaltung durch den Gemeinderat

Die Eigentümer der Grundflächen, auf welchen die Jagd ausgeübt werden kann, bilden nach dem JWMG eine Jagdgenossenschaft. Diese hat einen Jagdvorstand zu wählen, welche die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich vertritt. In den meisten Kommunen übernimmt diese Funktion der Gemeinderat, wobei dieses Gremium – sofern dieses von der Jagdgenossenschaft dazu bestellt wird – zustimmen muss.

Der Gemeinderat beschloss – sofern ihn die Jagdgenossenschaft mit der Verwaltung und der Vertretung beauftragt, dazu seine Zustimmung zu erteilen.

Pt. 4 :Baugesuche; Bauangelegenheiten

  1. Errichtung einer Dachgaube auf der nördlichen Seite des Geb. Rötenbergstraße 16

Es wurde ein Baugesuch auf Errichtung einer Schleppgaube auf der nördlichen Dachseite des Gebäudes eingereicht. Zu diesem Bauvorhaben erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen.

Pt. 5 : Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2019

Vom Landtag Baden-Württemberg wurde bereits 2009 beschlossen, das Haushalts- und Rechnungswesen der Gemeinden bis spätestens 2020 nach dem neuen Haushaltsrecht zu führen. Dieses lehnt sich an die kaufmännische Buchführung an, wobei die Abschreibungen und Rückstellungen einzubeziehen sind, so dass der Ressourcenverbrauch zu decken ist. Da auf Gebäude, Straßen, Fahrzeuge, etc. Abschreibungen zu ermitteln sind, ist ein Haushaltsausgleich für finanzschwache Kommunen, welche geringe Gewerbesteuereinnahmen haben schwer möglich. Sofern ein Haushaltsausgleich nicht möglich ist, kann ein Fehlbetrag in die folgenden 3 Haushaltsjahre vorgetragen werden. Ein danach verbleibenden Fehlbetrag ist mit dem Basiskapital zu verrechnen.

Das Rechnungsjahr 2018, welches noch nach altem Recht abzuschließen ist, kann voraussichtlich günstiger abgeschlossen werden als das Planjahr vorsieht. Es wird mit einem Überschuss des Verwaltungshaushalts (VWH) von 50.000 € (Plan – 60.200 €) gerechnet sowie mit einer Zuführung an die Allgemeine Rücklage von 40.000 €, während der Plan von einer Rücklageentnahme von 129.500 € ausging.

Der Ergebnishaushalt, welcher dem bisherigen VWH entspricht, allerdings auch die kalkulatorischen Kosten umfasst, weist 945.000 € ordentliche Erträge sowie 1.136.100 € ordentliche Aufwendungen aus.

Der Finanzhaushalt, welcher die Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus Investitions- und Finanztätigkeit enthält, umfasst ein Gesamtvolumen von 1.143.900 Einzahlungen und 1.279.700 € Auszahlungen.

Im investiven Bereich des Finanzhaushalts ist erneut der Bau einer Furt über den Schwarzenbach vorgesehen (A 180.000 €, E 153.000 €), die abschließende Sanierung des Festplatzes (A 80.000 €, E 20.000 €), die Beteiligung der Gemeinde Zimmern u. d. B. an der Sanierung des Schulzentrums in Schömberg (A 27.000 €, E 20.300 €), der Bau eines Wald-Maschinenwegs im Gewann „Oberes Greut“ (A 24.900 €), der Verkauf eines Bauplatzes (E 38.000 €), Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen (A 3.800 €).

Der Ergebnishaushalt wird stark belastet mit Aufwendungen zur Durchführung der Eigenkontrollverordnung i. H. v. 49.000 € sowie mit Abschreibungen i. H. v. 225.600 €, welchen allerdings aufgelöste Investitionszuwendungen und –beiträge i. H. v. 56.400 € gegenüberstehen.

Die Erträge aus Steuern und Abgaben belaufen sich voraussichtlich auf 328.400 € (davon Anteil aus der Einkommenssteuer 248.600 €, Grundsteuer 38.900 €, Gewerbesteuer 15.000 €).

Die Erträge aus den Schlüsselzuweisungen und der Investitionskostenpauschale belaufen sich auf 342.100 €.

Die größten Aufwendungen sind Personalaufwendungen i. H. v. 235.600 €, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von voraussichtlich 207.500 €. Die Transferaufwendungen belaufen sich auf voraussichtlich 377.100 € (davon Kreisumlage 163.900 €, FAG-Umlage 124.900 €, Verbandsumlage an den Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal 25.600 €).

Eine Neuaufnahme von Krediten ist 2019 nicht notwendig. Der Schuldenstand beträgt derzeit 182.800 €. Die Steuersätze werden in Höhe der bisherigen Hebesätze festgesetzt.

Der Gemeinderat stimmte dem Haushaltsplan 2019 mit Haushaltssatzung einstimmig zu.

Pt. 6 : Verabschiedung Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung 2019

Der Erfolgsplan des Wirtschaftsplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 60.600 € ab. Größter Einnahmeposten sind die Wasserzinseinnahmen in Höhe von 50.000 €. Es wird davon ausgegangen, dass wir für unsere bei der GSD gehaltenen Aktien Dividendenerträge i. H. v. 7.000 € erhalten.

Für den Bezug von Fremdwasser sind voraussichtlich 30.000 € aufzubringen und die Abschreibungen dürften bei 16.400 € liegen. Für Unterhaltungsaufwendungen des Leitungsnetzes (z. B. Rohrbrüche) werden 2.500 € veranschlagt. Dieser Betrag reicht nur aus, sofern in diesem Jahr kein größerer Rohrbruch zu beheben ist.

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben von je 17.500 € ab. Da mit einem Bauplatzverkauf gerechnet wird, wird mit Wasserversorgungsbeiträgen von ca. 1.100 € gerechnet. Für Tilgungsleistungen wird ein Betrag von 3.000 € eingestellt. Der Vermögensplan gleicht sich aus durch erübrigte Mittel aus dem laufenden Jahr in Höhe von 8.400 €.

Auf den Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung läuft ein Kredit, welcher Ende 2019 noch mit 18.510 € valutiert ist. Der Festzinssatz ist mit 0,93 € sehr günstig.

Vom Gemeinderat wurde der vom Gemeindeverwaltungsverband aufgestellte Wirtschaftsplan einstimmig beschlossen.

Pt. 7 : Verschiedenes; Wünsche und Anträge

Bezüglich Reinigung des Bodens in der Fahrzeughalle des Feuerwehrmagazins verblieb man, zu versuchen, die entstandenen Flecken mit einem speziellen Fettlöser zu entfernen.

Erwähnt, wurde dass die Narrenzunft anlässlich ihres 60jährigen Jubiläums eine Spende von der OEW i. H. v. 600 € erhielt.

Anschließend fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.