Gemeinderatssitzung v. 21.12.2016

Veröffentlicht: 12.01.2017 23:09 Uhr

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 21.12.2016

Pt. 1 : Zweite Satzung zur Änderung der Wasserversorgung vom 20.04.2006 in der Fassung der ersten Änderung vom 14.12.2006; hier : Erhöhung der Verbrauchsgebühren

Die Verbrauchsgebühr für bezogenes Wassers beträgt seit 01.01.2007 2,10 €/cbm. Während der Eigenbetrieb Wasserversorgung 2012 einen Verlust v on 5.275,25 € auswies und 2013 ein Gewinn von 2.663,47 € erwirtschaftet werden konnte, ergab sich 2014 ein Verlust von 27.329,79 € und 2015 ein Verlust von 11.638,36 €. Grund dieser Entwicklung ist, dass der Zweckverband Wasserversorgung am Oberen Neckar, von welchem die Gemeinde ihr Wasser bezieht, in den letzten zwei Jahren das abgebende Wasser an die Mitgliedsgemeinden um 40 Ct/cbm erhöhte. Auch gingen die Einnahmen aus unseren Dividendenerträgen aus GSD-Aktien stetig zurück. 2010 konnten noch Dividendenerträge von 26.999,93 € eingenommen werden und 2015 nur noch in Höhe von 8.280,00 €.

Von Verbandsgeschäftsführer Lippus wurde errechnet, dass der Wasserzins auf 2,60 €/cbm erhöht werden sollte, um einen ausgeglichenen Wirtschaftsplan zu erhalten. Diese Erhöhung bewirkt für den Durchschnittshaushalt höhere jährliche Wassergebühren von ca. 60 €.

Vom Gemeinderat wurde beschlossen, den Wasserzins ab 01.01.2017 auf 2,60 €/cbm zu erhöhen.

Pt. 2 : Konzept Vordach Eingang Untergeschoss Gemeindehallen

Von Architekt Saffrin wurde ein Vorschlag erarbeitet, wie eine Überdachung des Bereichs vor dem Sportlereingang zur Gemeindehalle erstellt werden kann. Dieses Konzept sieht eine Überdachung von 3,90 m Länge vor, wobei die südliche Seite offen bleiben soll und die andere Seite als Holzständerwand ausgeführt werden soll. Die Überdachung ist als flach geneigtes Pultdach geplant und die Holzkonstruktion von dieser soll mit Blech verkleidet werden.

Im Gemeinderat verblieb man, dass noch andere Alternativen überlegt werden sollen. So ist zu prüfen, ob eine Ausführung mit Glas möglich ist und ggfs. eine kürzere Überdachung zweckmäßig ist.

Pt. 3 : Vergaben

Der Flucht- und Rettungsplan für das Freizeitheim ist wohl zu überarbeiten, da der Eingangsbereich zu diesem Gebäude umgestaltet wurde. Von Architekt Saffrin wurde für dieses Gebäude ein Angebot für die Pläne gemacht sowie ein Angebot für Flucht- und Rettungspläne für die Gemeindehalle und den Kindergarten.

Im Gemeinderat verblieb man, von weiteren Ingenieurbüros Angebote einzuholen.

Aus Sicherheitsgründen ist es geboten, dass im Eingangsbereich des Freizeitheims ein Schutzgeländer angebracht wird sowie im Bereich der dortigen Treppe ein Handlauf. Der Bürgermeister nahm Kontakt mit zwei Schlossereien auf sowie einem Zimmereigeschäft. Während die beiden Angebote von den Schlossereien vorlagen, konnte das weitere Angebot aus zeitlichen Gründen nicht abgegeben werden. Im Gemeinderat war man sich einig, die Vergabe zurückzustellen.

Von Anwohnern der Rötenbergstraße wurde darauf hingewiesen, dass die Silberpappel am Rand der Rötenbergstraße zu entfernen ist, da diese immer größer wird und durch ihre Wurzeln angrenzende Grundstücke beeinträchtigt werden.

Von Förster Kneer wurde vorgeschlagen, dass solche Fällungen von der Firma Waldpflege Rasch, Täbingen, durchgeführt werden können. Zum Angebot von 522 € netto wurde die Firma Rasch mit der Entfernung von diesem Baum beauftragt.

Pt. 4 : Umstellung von der Pauschalbesteuerung für forstwirtschaftliche Betriebe auf Regelbesteuerung beim Gemeindewald Zimmern unter der Burg

Bisher unterlag die Bewirtschaftung des Gemeindewaldes der Pauschalbesteuerung. Bei dieser Steuerart hat die Gemeinde auf ihre Holzerlöse 5,5 % Umsatzsteuer zu berechnen. Allerdings können wir auf unsere Aufwendungen (Holzfällung durch Unternehmen, Pflanzungen, Instandhaltung Waldwege, etc.) keine Vorsteuerabzüge geltend machen. Nun haben die Gemeinden auch für den Forstverwaltungskostenbeitrag (Beförsterung durch das Forstamt) Umsatzsteuer zu entrichten.

Vom Forstamt wurde ermittelt, dass durch die Umstellung auf die Regelbesteuerung die Gemeinde einen Steuervorteil von ca. 4.500 € im Jahr 2017 aufgrund den Planzahlen erzielen kann. Auch in den kommenden Jahren dürfte diese Besteuerungsart für die Gemeinde Zimmern u. d. Burg günstiger sein. Diese Auffassung wurde auch von unserem Steuerberatungsbüro KOBERA vertreten.

Vom Gemeinderat wurde beschlossen, ab 01.01.2017 beim Forsthaushalt für die Regelbesteuerung zu optieren.

Pt. 5 :Zuschussanträge Vereine

Der Männergesangverein beantragt für Anschaffungen i. H. v. 1.000 € (Dirigentenstuhl, Notenpult, Uniformen) einen Zuschuss, der Sportverein für verschiedene Ausgaben i. H. v. 2.870 € (Sportgeräte, Weiterbildung Übungsleiter, Renovierung Sportheim) ebenfalls. Vom Musikverein ist 2017 die Anschaffung einer Oboe zum Betrag von 4.400 € vorgesehen, wobei eine Förderung von der Gemeinde beantragt wird und von der Narrenzunft ist der Kauf weiterer Uniformen für Musiker zum Betrag von 2.961,07 € geplant.

Vom Gemeinderat wurde beschlossen, für die angemeldeten Maßnahmen eine Förderung von 20 % zu gewähren. Allerdings ist von der Bezuschussung die Kosten für die Weiterbildung von Übungsleiter ausgeschlossen, da solche Aufwendungen bisher nicht gefördert wurden und auch andere Kommunen solche Ausgaben nicht bezuschussen.

Pt. 6 : Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Beschlossen wurde in nichtöffentlicher Sitzung die Honorarrechnung von Mauthe Ingenieure um knapp 1.000 € zu kürzen und trotz Reklamierens von diesem Ingenieurbüro an dieser Kürzung festzuhalten.

Da Stefanie Schäf, welche 2016 die Vertretung von Hausmeister Jürgen Schwarz wahrnahm, aus zeitlichen Gründen diese Tätigkeit nicht mehr in vollem Umfang auszuüben kann, wurde beschlossen, eine weitere Vertretungskraft zu suchen.

Pt. 7 : Baugesuche; Bauangelegenheiten

Baugesuche wurden seit der letzten Gemeinderatssitzung nicht eingereicht.

Von der Firma Zimmermann, Bodelshausen, wurde Anfang Dezember Hecken entlang von Straßen und Feldwegen zurückgeschnitten.

Da gegen den Bau einer Furt über den Schwarzenbach unweit der „Schwarzenbachbrücke“ Einwendungen eingereicht wurden, musste ein Planfeststellungsverfahren eingereicht werden. Im Rahmen der Auslegung gingen weitere Anregungen und Bedenken ein, so dass ein Erörterungstermin am 08.12.2016 stattfand. Seitens des Landratsamtes wird gefordert dass der Plan zur Einmündung der Furt in die Kreisstraße geändert wird. Auch wurde bei diesem Termin auf die Unfallgefahr beim Überqueren der Furt durch Pferde, Reiter und Wanderer hingewiesen.

Pt. 8 : Verschiedenes; Wünsche und Anträge

Beschlossen wurde, dass Räume im Bürgerhaus sowie in der Gemeindehalle an verschiedene Gruppen, welche in diesen öffentlichen Gebäuden Silvester feiern wollen, zum Betrag von 25 € vermietet wird.

Von Gemeinderat Mayer wurde der Bürgermeister gerügt, da Vergleichsangebote für Malerarbeiten im Freizeitheim von diesem noch nicht eingeholt wurden.

Gemeinderat Wäschle erwähnte, dass noch viele Dinge vom Bürgermeister noch nicht gemacht wurden und eine Liste zu fertigen ist, um festzustellen, was noch zu erledigen ist.

Anschließend fand noch eine kurze nichtöffentliche Sitzung statt.